Prüfungen Leitern & Steigleitern

DGUV Prüfung von Steigleitern, Auffangsysteme und Anschlagmittel

Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfungen von Steigleitern richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers. 

Je nach Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich in der Regel eine jährliche Prüfung und sind von einem Sachkundigen durchzuführen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren. 

Sicherheitsüberprüfungen der Steigleitern nach DIN EN 795 / DIN EN 517 zur Absturzsicherung für Flachdach, Dach.

Der Unternehmer ist verpflichtet laut UVV Prüfung / DGUV Prüfung mindestens ca. 1 x Jährlich nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefährdungsbeurteilungen die Prüfungen von Betriebsmitteln / Leitern, Steigleitern, Auffanggurten, Seilsystemen, Bandfalldämpfern, Fallschutzläufern, Anschlagpunkten, permanente Absturzsicherungen, Verbindungsmitteln und Halteseilen und sonstigen Auffangsystemen durchzuführen, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig keine DGUV / UVV Prüfung, durchführt, kann mit sehr empfindlichen Strafen rechnen, bis hin zur Gefängnisstrafe und Haftung mit dem Privatvermögen.

 

 

Unsere Leistungen

  • UVV Prüfung
  • Leitern
  • Tritte
  • Podestleitern
  • Schiebeleitern
  • Steigleitern
  • Anlegeleitern
  • Seilzugleitern
  • Mehrzweckleitern
  • Stehleitern
  • Holzleitern
  • Treppen
  • Gitter
  • Laufstege
  • Geländer
  • Prüfung nach DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung
  • DGUV Information 208-032
  • BGI 694
  • BGV D36
  • GUV V D 36
  • fahrbare Arbeitsbühnen
  • Kleingerüste gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisher BetrSichV und BGI 694)