Arztpraxen

Nur durch die Umsetzung der Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit und damit Einhaltung der gesetzliche Verpflichtung auch in Arztpraxen, kann ein niedergelassener Arzt evtl. Haftungsansprüchen gegen sich abwehren.

Haftungsansprüche durch Mitarbeiter oder Patienten aufgrund evtl. elektrischer Unfälle durch defekte elektrischer Geräte oder Anlagen, sowie einer evtl. Nichtregulierung von Versicherungen bei Brand oder Schäden durch elektrische Defekte, kann ein Arzt nur durch das Vorweisen von der erfolgten Prüfung und den notwendigen Prüfprotokollen vermeiden.