Prüfung elektrischer Anlagen

Die Prüfungen Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 sichert Ihnen und Ihren Mitarbeitern den optimalen notwendigen Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich.

Über 30 Prozent aller Brände in Unternehmen entstehen aufgrund Störungen oder Mängel in elektrischen Anlagen. Durch die Folge dieser Stromstörungen entstehen oft kostenintensive Produktionsausfälle mit einhergehenden Umsatzeinbußen. Durch Erst-Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie Wiederholungsprüfungen wird in regelmäßigen Abständen Funktionalität und Sicherheit der elektrischen Anlagen sichergestellt. Die Sicherheitsprüfungen sind gemäß DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben und liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmers.

Ihr Anspruch

  • Rechtssicherheit beim Schadensfall
  • Optimaler Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich
  • Vermeidung von Unfällen
  • Verlängerung der Prüffristen
  • Reduzierung von Ausfallzeiten
  • Rabattierung durch den Sachversicherer bei niedriger Durchfallquote

 

 

Beispiele für ortsfeste elektrische Anlagen sind

  • Steckdosen
  • Leuchten
  • Leitungen
  • RCD-Schutzschalter (FI)
  • Sicherungskästen
Was sind ortsfeste Betriebsmittel?
 
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verbaut oder sie haben keine Tragevorrichtung und können aufgrund ihrer Maße nicht leicht bewegt werden. Auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest verbaut sind fallen unter diese Kategorie, selbst wenn sie über eine bewegliche Leitung angeschlossen sind. Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind:
 
  • Kühlschrank
  • Boiler
  • Klimaanlage
  • Elektroherd

 

Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest mit Ihrer Umgebung verbunden, wie beispielsweise die elektrische Installation in Gebäuden:

  • Hauptverteilungen
  • Unterverteilungen / Kleinverteiler
  • Maschinenschaltschränke
  • Steckdosen 230 V / 400 V
 
 
 
Durchführung der Prüfung nach DGUV 3
 
  • Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der Befähigten Person (BetrSichV § 14 [2]) festgelegt werden.
  • Die Durchführung der Prüfung ortsfester Betriebsmittel und Anlagen ist durch die Vorschriften des Verbands deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik insbesondere DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 geregelt.
  • Zur Überprüfung gehören folgende Schritte:
    • Sichtprüfung
    • Messung
    • Funktionsprobe
    • Auswertung
    • Dokumentation

    Hierbei bieten wir Ihnen mit unseren Elektrofachkräften eine individuelle Betreuung unter Einbeziehung der spezifischen Herstellervorgaben. Als Prüfgerät kommt das Messgerät: Profitest MXTRA von Gossen Metrawatt zum Einsatz. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird eine entsprechende  Prüfplakette vergeben. Es werden im Regelfall unsere Standardisierten Etiketten inkl. gelochtem Zeitkreis und Identifikationsnummer verwendet, es kann aber auch Kundenwünschen entsprochen werden.

 
Woraus ergeben sich die Prüffristen?
  • Die Prüffristen werden vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit der befähigten Person festgelegt. Diverse Hilfestellungen dazu sind in der DGUV Vorschrift 3 Paragraph 5 oder TRBS 1203 zu finden.
  • Die daraus resultierenden Prüffristen sind so zu bemessen, dass Mängel frühzeitig erkannt werden und eine Gefährdung auszuschließen ist.
 
 

Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-610 und DIN VDE 0105-100

In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung elektrischer Anlagen zu erfolgen hat: “Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.”

Die Prüfung elektrischer Anlagen muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden.

Durch die EU-Harmonisierung reicht heute eine fachliche (Grund)ausbildung nicht mehr aus, um als Elektrofachkraft zu gelten. Neben der fachlichen Ausbildung sind auch aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen gefragt. Die Elektrofachkraft muss die Tätigkeiten demnach selbst in den letzten Jahren aktiv ausgeübt haben.