Prüfung von Notbeleuchtungen

Damit Sie nicht im Dunkeln tappen, ist der Einsatz von Notbeleuchtung erforderlich. Sie sind die kleinen Helfer, die uns bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen den Weg zeigen. Notbeleuchtung kann im Ernstfall Leben retten! Deshalb müssen Sie diese regelmäßig prüfen.

Die Prüfungen und Wartungen von Notleuchten sind in Regelungen und Normen rechtlich festgehalten: “Der] Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen […] in regelmäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.”, so die ArbStättV §4 (3).

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Prüfung und Wartung von Notbeleuchtung.

Bevor es Licht wird

Vor Inbetriebnahme der Notbeleuchtung muss eine Erstprüfung nach DIN VDE 0100-718 erfolgen. Der erste Schritt ist die Besichtigung der Notbeleuchtung. Hierbei wird geprüft, ob Betriebsmittelnormen eingehalten werden und die Kapazität bzw. der Kraftstoffvorrat der Stromerzeugungsaggregate ausreichend ist. Im zweiten Schritt wird gemessen, ob die Lastenübernahme durch das Stromerzeugungsaggregat problemlos funktioniert. Auch Steuer-, Schalt- sowie Überwachungsfunktionen werden mit einer Untersuchung und Beurteilung des Startverhaltens sowie der Umschaltzeit bei Netzunterbrechungen geprüft. Ebenso ist ein Test der Verbrennungsmaschine erforderlich, bei dem diese mindestens eine Stunde lang ein Minimum von 50% der Nennleistung der Stromquelle erreichen sollte. Als Nennleistung bezeichnet man die vom Hersteller genannte höchste Dauerleistung, die eine energetische Einrichtung betreiben kann, ohne dabei die Lebensdauer oder die Sicherheit zu beeinträchtigen.

Abschließend muss eine Isolationsüberwachung der Notbeleuchtung durchgeführt und die Funktion der Umschalteinrichtung sowie die Kapazität der Batterieanlage getestet werden.

Regelmäßigkeit ist das A & O

Diverse Rettungszeichen

Regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen und Wartungen sind wichtig. Sie garantieren Sicherheit und können Ihr Leben sowie das Ihrer Mitarbeiter schützen. In welchem Abstand die Prüfungen der Notbeleuchtung durchzuführen sind, wird mithilfe der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A1.3 und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben festgelegt.

Zuerst muss eine zuständige Person vom Betreiber des Gebäudes für die Wartung des Systems bestimmt werden. Diese trägt die Verantwortung für die Überwachung der Tests nach DIN V VDE V 0108-100, die Instandhaltung der Notbeleuchtung sowie für das Führen des Prüfbuchs.

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die notwendigen wiederkehrenden Prüfungen:

Zyklus
PrüfungsmaßnahmenPrüfungsweise
tägliche Prüfung– Sichtprüfung: Betriebsbereitschaft der Anzeigen der zentralen Stromversorgung
→ nicht bei EInzelbatterieanlagen
manuell
wöchentliche Prüfung
– Funktion aller Sicherheitsleuchten unter Zuschalten der Notstromquelle
– Funktion der Verbrennungsmaschine
→ mindestens eine Stunde mit Minimum 50% der Nennleistung
– automatische Testeinrichtungen müssen DIN EN 62034 entsprechen
manuell oder automatisch
monatliche Prüfung– Simulation eines Stromausfalls auf eine Dauer, die ausreichend lang ist, um beurteilen zu können, dass die Notlampen lange genug leuchten, bis alle betroffenen Personen sicher sind
– zusätzlich Überwachungseinrichtung der Zentralbatterieanlage prüfen
manuell oder automatisch
jährliche Prüfung– Isolationsüberwachung
– Prüfung der Umschalteinrichtung
– Prüfung der notwendigen Betriebsdauer
– Prüfung, ob alle Leuchten und Zeichen vorhanden und sauber sind
– Prüfung der Meldelampen und -geräte
– Prüfung der Batterien nach DIN EN 50272-2
manuell oder automatisch

Prüfungen, die von längerer Dauer sind, dürfen nur in Zeiten mit niedrigem Sicherheitsrisiko durchgeführt werden!

Dokumentation muss sein

In Form eines Prüfbuchs werden das Prüfdatum, die Prüfdauer sowie die Prüfergebnisse festgehalten. Zu den Prüfbüchern zählen auch die elektronisch erfassten Daten der automatischen Testsysteme.

Bei automatischen Prüfeinrichtungen müssen die Testergebnisse monatlich festgehalten werden. Prüfbücher sind mindestens bis zu 4 Jahren aufzubewahren.

Kommentare

Frage

Wer darf/kann die Notausgangsbeleuchtung prüfen!? Ein Elektriker?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Wer die Prüfungen durchführen darf hängt von der jeweiligen Prüfgrundlage und dem Prüfungsumfang ab. Hierzu wird nach §2 (6) BetrSichV auf eine sogenannte „befähigte Person“ verwiesen. So kann ein Sachkundiger für Beleuchtungen innerbetrieblich (z.B. durch entsprechende Seminare) bestellt oder auf das Angebot von Elektro-Dienstleistern zurückgegriffen werden.

  • Frage

Eine Gesellschaft verwaltete Wohnanlage gem.WEG in Schleswig-Holstein mit 100 Wohnungen in 5 Geschossen ,Gebäudehöhe geringer als 22m.
Wir verfügen über eine batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung neuester Bauart.
Muss diese nach irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen gewartet werden? Ggf.von wem?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Was die Wartung von Sicherheitsbeleuchtung angeht, ist die Gebäudehöhe erstmal zweitrangig. Hier kommt es auf die Art der Stromversorgung an.

Vorgaben zu Zeiträumen und Umfang der Wartungsarbeiten.
Die Reihenfolge und den Ablauf der Wartung von Sicherheitsbeleuchtungen legen deutsche und europäische Normen fest – zentral sind hierbei die DIN V VDE V 0108-100, DIN VDE 0100-718 sowie die DIN EN 50171, 50172 und 50272. In Verbindung mit der Muster-Prüfverordnung ergeben sich die folgenden Intervalle von Wartungsarbeiten:

Täglich

Wartung der Anzeige der zentralen Stromversorgungsanlage

Wöchentlich Wartung der Ersatzstromquelle (bei batteriegestützten Systemen) Wartung aller angeschlossenen Leuchten

Monatlich
Wartung der Überwachungseinrichtung (bei Zentralbatterieanlagen)
Wartung der Generatoren und/oder Verbrennungsmaschinen

Jährlich
Wartung aller angeschlossenen Leuchten über die volle notwendige Betriebsdauer
Wartung der Ladeeinrichtungen

  • Frage

Darf man die Notbeleuchtungen und Fluchtwegbeleuchtungen an das allgemeine Stromnetz anschließen, oder muss hierfür eine eigene Stromversorgung vorgesehen werden?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Da die Notbeleuchtung gerade bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung greifen soll, sollte die Stromversorgung aus einer Sicherheitsstromquelle (wie ein Notstromgenerator oder eine Zentralbatterie) erfolgen. Handelt es sich um Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten muss diese allerdings mit einer Phase an die Allgemeinbeleuchtung angeschlossen sein. Bitte überlassen Sie die Montage von Notleuchten ausschließlich Fachpersonal, die Sie auch in Bezug auf die Anbringung und die Anschlussmöglichkeiten beraten.

  • Frage

Müssen Einzelbatterie-Leuchten von einem TÜV-Sachverständigen abgenommen werden.
Meiner Ansicht ist es ein Ortsfestes Betriebsmittel und unterliegt nur Prüfung des Errichters mit Übergabe des Messprotokolls und der dazugehörigen Konformitätserklärungen an den Betreiber.

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Nein, die Notleuchten müssen nach Anbringung nicht von einem TÜV-Sachverständigen angenommen werden. Es gelten nur die speziellen Prüfvorschriften bei der Installation, Inbetriebnahme, und Wartungsvorschriften, die je nach Wartungsintervall von befähigten Personen durchgeführt werden.

  • Frage

Müssen die Notbeleuchtungen und Fluchtwegbeleuchtungen vom allgemeinen Stromnetz dauernd betrieben werden, also ständig leuchten, oder soll sie nur bei Ausfall des allgemeinen Stromnetzes durch Pufferung mit einer zentralen Sicherheitsstromquelle leuchten? Z.B. Theater-Regie erfordert dunklen Zuschauersaal.

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Für Theater bzw. „Versammlungsstätten, Theater und Kinos“ gibt es noch besondere Vorschriften, was Sicherheitsbeleuchtung angeht (zu finden auch in VDE 0108 TEIL – 100 NOTBELEUCHTUNG / MUSTERVORSCHRIFTEN / BAURECHT)

per Definition muss:
„In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein:

  • in Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren
  • in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher
    (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten)
  • für Bühnen und Szenenflächen
  • in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume
  • in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen
    sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen
  • in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der
    Dunkelheit benutzt werden
  • für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen
  • für Stufenbeleuchtungen

In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen, auf Bühnen und Szenenflächen muss eine Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung vorhanden sein. (d.h. Bei Leuchten in Bereitschaftsschaltung werden die Lampen erst zugeschaltet, wenn die Notbeleuchtung erforderlich ist bzw. die allgemeine Beleuchtung ausfällt, d. h. bei Netzausfall.) Die Ausgänge, Gänge und Stufen im Versammlungsraum müssen auch bei Verdunklung, unabhängig von der übrigen Sicherheitsbeleuchtung, erkennbar sein. Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung, sowie bei Sportstadien mit Sicherheitsbeleuchtung, ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich.

In Theater und Kinos muss die Beleuchtungsstärke 1 Lux betragen, auf Bühnen 3 Lux.

Frage

Ein Elektriker ist Haustechniker in einer Unterkunft für Flüchtlinge.
Die Akkus in den Fluchtwegnot- Leuchten müssen gewechselt werden. Darf er das verrichten, bzw. welche Zusatzqualifikation benötige er dafür?

SERVTRON Produkt Experte

Für den Akkutausch bei Notleuchten muss eine elektrotechnische Ausbildung vorliegen, eine Zusatzausbildung ist allerdings nicht nötig.

Frage

Wie oft müssen den die Akkus ausgetauscht werden bei der Notbeleuchtung?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Die konstruktive Lebenserwartung bei einem NIMH Akku beträgt ca. 3-4 Jahre, bei einem LiFePO4 (Lithium-Eisenphosphat) Akku ca. 6-8 Jahre.

Frage

Ein Elektroingenieur in einem Industriekonzern fragt, ob eine Dokumentation der Arbeiten mit SAP anstelle eines Prüfbuchs erlaubt sind ?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Eine elektronische Dokumentation ist üblich und verfügt in der Regel über Ansichts- und Druckoptionen.

Frage

In Zentralbatteriesystem ist die jährliche Wartung fällig. was genau muss da geprüft werden und wie. Und muss man dafür noch ein sachkundigen Prüfung haben/machen oder reicht es wenn man eine befähigte Person ist ( wie kann man eine befähigte Person werden reicht da eine Ausbildung als Elektroniker?)

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Einen groben Überblick bietet dazu obige Tabelle. Bezüglich der „befähigten Person“ finden Sie in §2 (6) BetrSichV weitere Informationen.

Frage

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift alle wie viel Jahre die Akkus einer Sicherheitsbeleuchtung getauscht werden müssen?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Die konstruktive Lebenserwartung bei einem NIMH Akku beträgt ca. 3-4 Jahre, bei einem LiFePO4 (Lithium-Eisenphosphat) Akku ca. 6-8 Jahre.

Frage

Wöchentlich vorgeschriebenen Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung in einer Tiefgarage.
Nach meinem Kenntnisstand kann dieses Intervall auf max. 4 Wochen ausgedehnt werden, bin mir aber nicht mehr sicher in welcher Norm das geregelt ist.
Können Sie mir dazu etwas sagen?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Wie im Beitrag dargestellt, gibt es zahlreiche Prüfvorschriften (DIN VDE V 0108-100, DIN VDE 0100-718, DIN EN 50171, DIN EN 50172, DIN EN 50272) sowie verschiedene Anlagentypen. Leider können wir Ihre Frage in diesem Rahmen nicht konkret beantworten.

Frage

Eine defekte Fluchtwegnotleuchte gegen eine neue ersetzen (komplettes Gehäuse)
darf ich als Elektriker diese Arbeit verrichten?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Nach §2 (6) BetrSichV gelten Sie mit einer Ausbildung in der Elektrotechnik als befähigt für Instandsetzung und Prüfung.

Frage
Unsere Hausverwaltung verzichtet seit Jahren auf die Instandsetzung der defekten Fluchtwegs und Notausgangsbeleuchtung in einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen. Mehrere Schreiben von mir werden ignoriert.

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Eigentümer sind für Mieter verantwortlich. Wie weit das gehen kann, zeigt die kürzliche Räumung eines Hochhauses aufgrund von Brandschutzmängeln.

Frage

Bei uns in der Einrichtung sind Fluchtwegeleuchten installiert. Bei Ausfall habe ich bisher das Leuchtmittel getauscht und es war wieder alles i.O. Neuerdings bleibt es trotzdem dunkel. Wo muss ich das Problem suchen und wie kann ich es lösen?

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Leider können wir hierzu keinen Support anbieten. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit Notleuchten umgehend an eine Elektrofachkraft.Frage
Müssen EXIT Leuchten in einer Arbeitsstätte immer in DS angeschlossen sein, oder dürfen sie auch in BS angeschlossen werden

Frage
Müssen EXIT Leuchten in einer Arbeitsstätte immer in DS angeschlossen sein, oder dürfen sie auch in BS angeschlossen werden

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Das kommt auf die Lichtverhältnisse an. Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass Personen im Gefahrenfall einen Raum, einen Gebäudeabschnitt und/oder ein Gebäude sicher verlassen können.
Ist das Exit (oder Notausgangsschild) unter normalen Umständen erkennbar, so kann Bereitschaftsschaltung gewählt werden. Ist dies nicht der Fall (da der Notausgang sich z. B. in einem Gebäudeteil befindet, der nicht gut durchleuchtet ist), dann empfiehlt sich der Betrieb in Dauerschaltung. In den meisten Fällen wird für die Notausgangsbeleuchtung die Dauerschaltung gewählt, um jederzeit und unter allen Umständen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.

Frage

Ich bin Mieter in einem Mietshaus mit 64 Wohneinheiten über vier Etagen. Von einem Zentralflur mit Aufzug gehen mehrere Verbindungsflure zu den Wohneinheiten ab. An jedem Flur befindet sich eine sogenannte Brandschutztür. Sowohl über den Türen als auch an den Treppenabgängen ist oberhalb die Notbeleuchtung installiert. Im Laufe der letzten Zeit wurde die alte Beleuchtung, die immer in Dauerschaltung war, durch neue Technik ersetzt. Was mich irritiert ist die Tatsache das teilweise eine Dauerschaltung oder eine Bereitschaftsschaltung der Leuchten vorgenommen wurde. Ein Teil der Flure ist also dunkel und in einem anderen Teil ist der Fluchtweg deutlich erkennbar. Gibt es dazu technische Richtlinien für Wohngebäude und auch Prüfvorschriften zur Funktionssicherheit? Sowohl Hausverwaltung als auch der Elektroinstallateur konnten oder wollten mir dazu keine Angaben machen.

Antwort SERVTRON Produkt Experte

Vielen Dank für Ihre Frage. Für folgende Gebäudearten sind es das Baurecht und die Landesbauverordnung, die eine Notbeleuchtung regeln: Versammlungsstätten, Sportstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Großgaragen, Hochhäuser und Schulen. Bei Arbeitsstätten wird eine Notbeleuchtung über das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung geregelt. Da es sich um einen sehr konkreten Fall handelt, wenden Sie sich am Besten an die örtliche Baubehörde.