Auffangsysteme / Anschlagmittel / Anschlagpunkte

Auf Dächern, Türmen oder an Hochhausfassaden müssen regelmäßig Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Einstellungsarbeiten vorgenommen werden. Dafür müssen Angestellte zum Teil in nicht unerheblichen Höhen arbeiten. Ein gefährlicher Bereich, weshalb zum Arbeitnehmerschutz je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Sicherheitssysteme vom Auffanggurt über Anschlagpunkte und Seilsysteme eingesetzt werden.

Um hier Risiken zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verschiedene Prüfungen und Kontrollen dieser Sicherheitseinrichtungen durch Sachkundige vor. Auffangsysteme und persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Abstürze müssen je nach Nutzung sogar jährlich auf ihren einwandfreien Zustand hin untersucht werden.

Wir prüfen für Sie alle Arten von Fang- und Sicherungseinrichtungen. Unsere geschulten Mitarbeiter übernehmen für Sie die Erstabnahmen, DGUV, UVV-Prüfungen und Sachkundigen-Prüfung sowie alle sonstigen Kontrollen nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den EN-Normen. Auf Wunsch erstellen wir dazu auch die geforderten Gefährdungsbeurteilungen. 

Wie oft müssen Absturzsicherungen geprüft werden?

Grundsätzlich müssen die Anschlagpunkte, Einzelanschlagpunkte, Seilsysteme, Steigleitern, Geländer und die persönlichen Schutzausrüstungen wie Auffanggurte, Falldämpfer, Helm mindestens einmal im Jahr geprüft werden.  
Was nützt aber ein sicherer Auffanggurt, wenn der Anschlagpunkt an dem man sich befestigen soll, nicht sicher ist.  Auch für diese Anschlagpunkte gilt: mindestens  –> einmal im Jahr müssen diese geprüft werden!
* Achtung, informieren Sie sich auch unter: Warum die UVV Prüfung von Anschlagpunkten, Auffangsysteme so wichtig sind, es sind ca. mindesten 30% der Anschlagpunkte fehlerhaft montiert.

 

 

Unsere Leistungen

  • Sicherheits- und Sachkundigen-Prüfungen, Erstprüfungen sowie -Abnahmen unter anderem nach DGUV Regel 112-198 und 199, DGUV Grundsatz 312-906 (vormals BGR 198 und 199, BGI 659 und 826 sowie BGG 906) sowie EN 795, EN 751-1 und -2
  • Prüfung Anschlagpunkten, Seilsystem Flachdach nach DIN EN 795, DGUV Grundsatz 312-906
  • Montagebescheinigungen (auch nachträglich) und Gefährdungsbeurteilungen nach DGUV Information 201-056 Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern (Fassung August 2015 )
  • Herstellerunabhängigen Service für alle Auffangsysteme und -gurte, vertikale und horizontale Absturzsicherungen einschließlich Dachabsturzsicherungen, Anschlagpunkte, Schienensysteme, Anschlageinrichtungen, Auffangsysteme, PSA, Falldämpfer, Anschlag- und Verbindungsmittel, Rückhaltesysteme, Sicherungsseile, sonstige Seile und Seilkürzer, Mitläufer, Bandfalldämpfer und Fallschutzläufer, Auffanggurte, Haltegurte, Sicherheitshelme und Fangwagen
  • Prüfungen für alle Marken und Typen